AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Speedfactory by SJ
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die Speedfactory by SJ (nachfolgend „Speedfactory“) gegenüber seinen Kunden im Bereich Softwareoptimierung von Motorsteuergeräten, Codierungen sowie fahrzeugspezifischen Zusatzleistungen (nachfolgend gemeinsam „Leistungen“) erbringt.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Annahme eines Angebots von Speedfactory durch den Kunden zustande.
Spätestens mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
3. Leistungsumfang
Speedfactory erbringt die vereinbarten Leistungen ausschließlich auf Grundlage des individuellen Angebots.
Speedfactory stellt ausschließlich die Software zur Verfügung und führt Softwareoptimierungen und Codierungen an Fahrzeugsteuergeräten durch.
Etwaige mechanische Arbeiten, Vor- oder Nacharbeiten, Umbauten oder fahrzeugtechnische Anpassungen, die über das reine Programmieren von Steuergeräten hinausgehen, werden nicht durch Speedfactory, sondern durch eine mit Speedfactory kooperierende Kfz-Meisterwerkstatt erbracht.
Sofern erforderlich, sind diese Leistungen im angebotenen Gesamtpreis enthalten.
Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
4. Hinweise zur Betriebserlaubnis, StVZO und Versicherungsschutz
a) Rechtlicher Hinweis
Durch Veränderungen an der Fahrzeugsoftware, insbesondere durch Leistungsoptimierungen, Codierungen oder sonstige Modifikationen, kann die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn technische Parameter, Abgaswerte oder Geräuschemissionen beeinflusst werden.
b) Folgen des Erlöschens
Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis kann dazu führen, dass das Fahrzeug nicht mehr den Vorschriften der StVZO entspricht und nicht ohne entsprechende Abnahme im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden darf.
c) Versicherungsschutz
Durch nicht genehmigte oder nicht eingetragene Änderungen kann der bestehende Versicherungsschutz entfallen oder eingeschränkt werden. Versicherungen sind in solchen Fällen berechtigt, Leistungen zu kürzen oder vollständig zu verweigern.
d) Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die rechtlichen Folgen einer Softwareoptimierung zu informieren und – sofern erforderlich – eine technische Abnahme gemäß § 19 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) durchführen zu lassen.
Auf Wunsch unterbreitet Speedfactory dem Kunden auch ein Angebot inklusive Gutachten zur Ermöglichung einer legalen Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
Für erforderliche Gutachten, Prüfungen, Eintragungen oder Abnahmen trägt der Kunde – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – die Verantwortung sowie die ggf. entstehenden Kosten.
6. Verschleiß, Wartung und Nutzungshinweise
Dem Kunden ist bekannt, dass durch eine Softwareoptimierung der Verschleiß von Fahrzeugkomponenten erhöht sein kann.
Zudem können sich Wartungs- und Ölwechselintervalle verkürzen.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug entsprechend den angepassten Anforderungen sachgerecht zu nutzen und zu warten.
7. Haftungsausschluss
Speedfactory haftet nicht für Schäden, die durch:
-
unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs,
-
Fremdeingriffe,
-
nicht genehmigte Änderungen,
-
fehlende oder nicht durchgeführte Abnahmen
entstehen.
Eine Haftung für Folgeschäden, die aus dem Erlöschen der Betriebserlaubnis oder dem Verlust bzw. der Einschränkung des Versicherungsschutzes resultieren, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Speedfactory.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.